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Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Studienfortschritt und -Abschluss

Wo sehe ich meinen Studienfortschritt und wo beantrage ich meinen Studienabschluss?

im Studierendenportal steht die App «Studienfortschritt & -abschluss» zur Verfügung. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihren Studienfortschritt zu verfolgen und Ihren Abschlussvorschlag zu bearbeiten. So begleitet Sie die App durch Ihr Studium von der Immatrikulation bis zum Abschluss.  Eine Anleitung und ein Video zur App «Studienfortschritt & -abschluss» finden Sie auf der Website «UZH für Studierende» unter «Studienverlauf und Studienabschluss» unter diesem Link.
 
Studienfortschritt verfolgen
In der App sehen Sie Ihre Bestehensvoraussetzungen, d.h. die Anforderungen, die Sie gemäss geltender Studienordnung für Ihren Studienabschluss erfüllen müssen. Die erbrachten Leistungen, die Sie an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät erworben haben, finden Sie in der Regel unter «Individuelle Leistungen». Diese Leistungen können Sie Ihrem Studienprogramm (Mono-, Major- oder Minor-Studienprogramm) zuordnen. Damit können Sie Ihren Abschlussvorschlag beeinflussen. Eine Ausnahme ist die Masterarbeit, die Sie direkt unter Ihrem Programm finden. Falls Sie ein Minor-Studienprogramm an einer anderen Fakultät studieren, sehen Sie, dass viele anrechenbare Studienleistungen bereits dem fakultätsfremden Minor zugeordnet wurden. Die App ermöglicht Ihnen die Bearbeitung des Abschlussvorschlags.
 
Studienabschluss anmelden
Damit wir Ihren Abschlussantrag bearbeiten können, muss dieser beantragt werden in der App «Studienfortschritt & -abschluss» im Studierendenportal.

Gibt es Fristen für den Studienabschluss?

Für Abschlüsse im Herbstsemester müssen die Anträge zwischen dem 16. Oktober und dem 15. März eingereicht werden. Für Abschlüsse im Frühjahrssemester müssen die Anträge zwischen dem 16. März und dem 15. Oktober eingereicht werden. Falls Sie diese Perioden nicht einhalten können, muss jeweils eine Einschreibung für das Folgesemester vorhanden sein. Sonst können wir die Abschlüsse technisch nicht durchführen. Es handelt sich hier um Termine der Universität und wir, die MNF sind nicht in der Lage, Ausnahmen zu genehmigen.

Weitere wichtige Fristen sehen Sie unter dem Punkt «Was versteht man unter der Validierung» weiter unten.

Ich kann meine Module nicht sehen und keinen Antrag auf Abschluss im Studierendenportal stellen. Warum?

Klicken Sie auf „Individuelle Leistungen“. Dann sehen Sie die Module und Sie können sie ihrem Major- oder Minor-Programm zuordnen.

Wie schnell erhalte ich meine Urkunde, nachdem mein Antrag auf Abschluss genehmigt wurde?

Wir versuchen, die Abschlussdokumente nach der Validierung bis ca. Mitte des folgenden Montat zu verschicken.

Was versteht man unter der Validierung?

Anträge auf Studienabschluss werden von der Studienkommission der MNF jeden Monat validiert. Die Validierung findet immer am 1. Arbeitstag eines  Monats statt. Dieses Datum steht dann auch auf den Abschlussdokumenten für Bachelor- und Masterabschlüsse.

Abschlussanträge müssen bis 1 Woche vor einer Validierung bei uns eingetroffen sein, damit sie für die nächste Sitzung traktandiert werden können. Falls Sie ein fakultätsfremdes Minor-Studienprogramm abschliessen, ist die Frist 2 Wochen vor der nächsten Validierung. Wenn dieser Termin beim Übergang von einem Semester zum nächsten nicht eingehalten werden kann, ist eine weitere Semestereinschreibung nötig.

Erhalte ich eine Bestätigung für den Studienabschluss?

Wenn Ihr Abschlussantrag verarbeitet ist, erhalten Sie automatisch eine vorläufige Bestätigung.

Wie kann ich mich exmatrikulieren?

Die Exmatrikulation können Sie immer zum Ende eines Semesters innerhalb der Fristen über «Meine Anträge und Rechnungen» im Studierendenportal beantragen. Weitere Informationen findet man unter  https://www.students.uzh.ch/de/studyadmin/registration/deregister.html