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Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Prüfungen

Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Dieser kann z.B. aus einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einer Seminararbeit oder einem Vortrag bestehen. Informationen zum Leistungsnachweis finden Sie im online Vorlesungsverzeichnis bei den einzelnen Modulen oder sie werden zu Beginn der Veranstaltung von den verantwortlichen Dozierenden bekannt gegeben. Für die Grundlagenmodule aller Fächer werden in der Regel schriftliche Prüfungen durchgeführt.

Falls Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie den 2. Versuch entweder am Repetitionstermin ablegen oder Sie können das Modul selber nochmals buchen, wenn es wieder angeboten wird. Für jedes Modul gibt es 2. Versuche, um den Leistungsnachweis zu bestehen.

Die Anmeldung für eine Repetitionsprüfung erfolgt in der Regel über das Studierendenportal. In der App "Module" wählen Sie "Anmeldung zur Repetitionsprüfung". Beachten Sie den Anmeldeschluss, der sowohl für die Module des Herbstsemesters als auch der Module des Frühjahrssemesters am Donnerstag der Kalenderwoche 32 (24 Uhr) ist. Bis zum Anmeldeschluss können Sie Ihre Anmeldungen jederzeit ändern.
 

Prüfungsperioden

  • Die Leistungsnachweise/Prüfungen der Module des Herbstsemesters finden in den Kalenderwochen (KW) 51 und 2 bis 6 statt.
  • Für die Module des Frühjahrssemesters sind es die KW 22 bis 28.
  • Repetitionsprüfungen, falls solche angeboten werden, sind an keine Prüfungsperioden gebunden. Sie finden in der Regel aber in den KW 35 bis 37 statt.

Die Informationen zu den schriftlichen Modulprüfungen finden Sie im Prüfungsplan der MNF. Dieser wird jeweils im Sommer publiziert und enthält die Informationen zu Daten, Zeiten und Räumen für die Modulprüfungen des folgenden Herbst- und Frühjahrssemesters sowie der Repetitionsprüfungen.

Prüfungsplan für das Herbstsemester 2023, das Frühjahrssemester 2024 inkl. Repetitionsprüfungen (PDF, 176 KB)

Hinweise für online Prüfungen

Die Studierenden sind gemäss Zulassungsverordnung der UZH verpflichtet, ein geeignetes und funktionstüchtiges Gerät für das Absolvieren von Online-Prüfungen vor Ort zu haben (BYOD = "bring your own device"). Es gibt keine Leih-Geräte der UZH. 
Das Gerät muss über ausreichend Batterieleistung verfügen, um 2.5 bis 3 Stunden ohne Stromanschluss zu funktionieren, da es in einigen Hörsälen keine Steckdosen gibt (Empfehlung: allenfalls Powerbank als Reserve mitbringen).
Die meisten Online-Prüfungen werden mit einem Safe Exam Browser (SEB) durchgeführt. Die genauen Spezifikationen für das Gerät sind auf der folgenden Seite zu finden: https://elexa.uzh.ch/display/EPIS/Voraussetzungen.
Zur Zeit (HS 2023) sind dies: ein Laptop-Computer mit entweder mindestens Windows 10 oder mindestens MacOS 11 (big sur).

Es wird empfohlen, bereits zu Studienbeginn ein entsprechend geeignetes Gerät zu beschaffen. Die ersten Prüfungen finden teilweise schon während des Semesters statt (z.B. Zwischenprüfungen).

Abwesenheit wegen Krankheit

Wer am Prüfungstag krank ist, muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Prüfung ein Gesuch um Abmeldung einreichen und ein Arztzeugnis beilegen.

Die Abmeldung erfolgt ab dem Herbstsemester 2018 über das Studierendenportal. Loggen Sie sich ein und wählen Sie die Kachel „Meine Anträge“ und dort „Abmeldung vom Leistungsnachweis“. Folgen Sie den Instruktionen, geben Sie alle nötigen Informationen ein und laden Sie das Arztzeugnis bzw. die Dokumente im pdf-Format (max. 20 MB) hoch.

Im Studierendenportal können Sie auch sehen, wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Falls Sie für eine Prüfung direkt vom anbietenden Institut eingeladen wurden, z.B. für eine mündliche Mathematik-Prüfung, informieren Sie bitte zusätzlich die Stelle, von der die Einladung verschickt wurde. Das können Sie auch per E-Mail machen.

Falls Sie an einem Erstprüfungstermin krank waren, können Sie die Prüfung am Repetitionstermin ablegen, falls ein solcher angeboten wird. Die Anmeldung erfolgt im Studierendenportal in der App "Module" unter "Anmeldung zur Wiederholungsprüfung". Falls Sie sich am Erstprüfungstermin ordnungsgemäss abgemeldet haben, zählt dies natürlich nicht als Fehlversuch. Anmeldeschluss für den Repetitionstermin ist immer der Donnerstag in Kalenderwoche 32 (24 Uhr). Wenn Sie eine Prüfung nicht am Repetitionstermin nachholen wollen, müssen Sie das entsprechende Modul selber neu buchen, wenn es das nächste Mal angeboten wird.

Verschiebung von Prüfung vom Erst- auf den Repetitionstermin

Studierende auf der Bachelorstufe können für ausgewählte Module die Prüfung vom Erst- auf den Repetitionstermin verschieben, falls sie das Studium im betreffenden Programm im Herbstsemester 2021 oder später aufgenommen haben.

Ob Sie dazu berechtigt sind, sehen Sie auf diesem Merkblatt (PDF, 48 KB). Die Verschiebung können Sie bis zum Ende der Stornierungsfrist über das Tool MNF Student Admin beantragen.

Für folgende Module wird für berechtigte Studierende eine Prüfungsverschiebung angeboten:

Module des Herbstsemesters:
CHE 101 Grundlagen der Chemie, Teil 1
CHE 170 Grundlagen der Chemie für die Life Sciences
GEO 111 Physische Geographie I
MAT 111 Lineare Algebra I
MAT 121 Analysis I
MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften
MAT 182 Analysis für die Naturwissenschaften
PHY 311 Mechanik
PHY 312 Mathematische Methoden der Physik I
PHY 331 Quantenmechanik I

Module des Frühjahrssemesters:
CHE 102 Grundlagen der Chemie, Teil 2
CHE 172 Organische Chemie für die Life Sciences
GEO 121 Physische Geographie II
MAT 112 Lineare Algebra II
MAT 122 Analysis II
MAT 183 Stochastik für die Naturwissenschaften
MAT 184 Analysis für die Chemie
PHY 321 Elektrodynamik
PHY 322 Mathematische Methoden der Physik II