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Einsprachen gegen Leistungsnachweise/Prüfungen können eingereicht werden, sobald diese offiziell verfügt worden sind. Das rechtsgültige Dokument dafür ist der Leistungsausweis, den Sie zweimal im Jahr im Studierendenportal erhalten. Auf dem Leistungsausweis finden Sie auf der letzten Seite eine Rechtsmittelbelehrung. Dort steht, dass Einsprachen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Dokuments schriftlich beim Studiendekanat der MNF eingereicht werden müssen.
Falls die Einsprache abgelehnt wird, haben Sie wiederum 30 Tage Zeit, um einen Rekurs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen einzureichen. Dort finden Sie auch Informationen wo genau und wie ein Rekurs einzureichen ist. Weitere Instanzen sind dann das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht.