Checkliste für PhD Studierende
Vor Beginn der Dissertation
- Bewerbung bei einem Doktoratsprogramm der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät
- Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Universität Zürich:
MSc UZH-Absolventinnen und Absolventen
Andere - Visumantrag für ausländische Studierende ausserhalb der EU
Während des Doktoratsstudiums
- Erfassen der Mitglieder der Promotionskommission im Student Admin Tool.
- Organisation der jährlichen Berichterstattung der Promotionskommission.
- Möglichst frühzeitig evtl. als Auflagen verlangte Module besuchen. Ohne vollständige Erfüllung der Auflagen kann keine Promotion erfolgen.
- Weiterbildungskurse gemäss Vorgaben der Promotionskommission besuchen.
- Teilnahme an der Lehre des Fachbereiches gemäss Vorgaben des Doktoratsprogrammes.
- Punkte 3 - 5 fortlaufend in den Milestones des Student Admin Tool erfassen.
Nach Abschluss der Doktorarbeit
- Wenn alle Milestones (ausser ab Committee Meeting 4) «cleared» sind, kann der/die PhD-Studierende die Anmeldung zur Promotionsprüfung im StudentAdmin durchführen (u.a. die Dissertation hochladen).
- Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF organisiert den Zirkulationskreis.
- Nach erfolgreicher Promotionsprüfung lädt der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF das Protokoll der Promotionsprüfung hoch.
- Wenn nötig, wird die/der PhD- Studierende eine korrigierte und endgültige Version der Dissertation auf StudentAdmin hochladen.
- Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF gibt die Dissertation für die Publikation auf ZORA frei.
Nach erfolgreicher Prüfung und erfolgter Promotion durch die Studienkommission
- Publikation der Dissertation, gemäss Vorlage. Nachträgliche Änderungen des Inhaltes der Dissertation bedürfen der Genehmigung der/des Vorsitzenden der Promotionskommission und der Prodekanin bzw. des Prodekans Lehre.
- Der/die Doktorierende muss an der Universität Zürich immatrikuliert sein, bis das Abschlussdiplom ausgestellt worden ist.
- Der Doktortitel darf erst nach Erhalt des Promotionsausweises geführt werden .