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Checkliste für PhD Studierende

Vor Beginn der Dissertation

  1. Bewerbung bei einem Doktoratsprogramm der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät 
  2. Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Universität Zürich:
    MSc UZH-Absolventinnen und Absolventen
     Andere
  3. Visumantrag für ausländische Studierende ausserhalb der EU

Während des Doktoratsstudiums

  1. Erfassen der Mitglieder der Promotionskommission im Student Admin Tool.
  2. Organisation der jährlichen Berichterstattung der Promotionskommission.
  3. Möglichst frühzeitig evtl. als Auflagen verlangte Module besuchen. Ohne vollständige Erfüllung der Auflagen kann keine Promotion erfolgen.
  4. Weiterbildungskurse gemäss Vorgaben der Promotionskommission besuchen.
  5. Teilnahme an der Lehre des Fachbereiches gemäss Vorgaben des Doktoratsprogrammes.
  6. Punkte 3 - 5 fortlaufend in den Milestones des Student Admin Tool erfassen.

Nach Abschluss der Doktorarbeit

  1. Wenn alle Milestones (ausser ab Committee Meeting 4) «cleared» sind, kann der/die PhD-Studierende die Anmeldung zur Promotionsprüfung im StudentAdmin durchführen (u.a. die Dissertation hochladen).
  2. Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF organisiert den Zirkulationskreis.
  3. Nach erfolgreicher Promotionsprüfung lädt der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF das Protokoll der Promotionsprüfung hoch.
  4. Wenn nötig, wird die/der PhD- Studierende eine korrigierte und endgültige Version der Dissertation auf StudentAdmin hochladen.
  5. Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF gibt die Dissertation für die Publikation auf ZORA frei.

Nach erfolgreicher Prüfung und erfolgter Promotion durch die Studienkommission

  1. Publikation der Dissertation, gemäss Vorlage. Nachträgliche Änderungen des Inhaltes der Dissertation bedürfen der Genehmigung der/des Vorsitzenden der Promotionskommission und der Prodekanin bzw. des Prodekans Lehre.
  2. Der/die Doktorierende muss an der Universität Zürich immatrikuliert sein, bis das Abschlussdiplom ausgestellt worden ist.
  3. Der Doktortitel darf erst nach Erhalt des Promotionsausweises geführt werden .