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Die Semestereinschreibung findet für das folgende Herbstsemester in der 2. Hälfte Mai und für das jeweils folgende Frühjahrssemester in der 2. Hälfte November statt. Insbesondere für die neuen Studienprogramme nach dem Major-/Minorsystem muss bei der Semestereinschreibung eine Major- und Minor-Studienprogrammkombination gewählt werden, die in der Summe 180 ECTS Credits ergibt (z.B. Major 120 + Minor 30 + Minor 30, oder Mono 180). Die Kombination der Programme kann bei jeder Semestereinschreibung geändert werden. Es ist jedoch äusserst wichtig, dass die Facheinschreibung (d. h. die Einschreibung für eine Kombination aus Major- und Minor-Studienprogrammen) im Semester, in dem Sie einen Abschluss machen wollen, genau stimmt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann Ihr Studienabschluss nicht durchgeführt werden und Sie müssen sich bei der Kanzlei der Universität melden, um dies korrigieren zu lassen. Das kann zu Verzögerungen führen und im ungünstigsten Fall verlängert sich Ihr Studium dadurch um 1 Semester. Wenn Sie für ein Semester keine Änderung an der Einschreibung bzw. an der Studienprogrammkombination vornehmen wollen, ist keine aktive Semstereinschreibung nötig.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass Leistungen für ein Minor-Studienprogramm an einer anderen Fakultät, speziell der Wirtschaftwissenschaftlichen Fakultät, nur dann für das Minor-Studienprogramm angerechnet werden, wenn eine entsprechende Facheinschreibung vorliegt. Für Minor-Studienprogramme an anderen Fakultäten gelten deren Reglemente.
Wir empfehlen Ihnen, die Semestereinschreibung jeweils möglichst schnell zu machen und die Rechnung für die Semestergebühr sofort zu bezahlen. Wenn es hier zu Verzögerungen kommt, riskieren Sie, dass Sie keine Module buchen können, wenn die Buchungsfrist beginnt bzw. endet.
Wenn Sie bereits früher an einer anderen Universität studiert und ECTS Credits erworben haben, können Sie ein Gesuch um Anrechnung von Leistungen stellen. Leistungen werden nicht automatisch übernommen. Das Gesuch muss schriftlich beim Studiendekanat der MNF eingereicht werden und Sie müssen vollständige und lückenlose Leistungsausweise und ggf. Inhaltsbeschreibungen beilegen. Das Gesuch können Sie stellen, sobald Sie an der Universität fertig eingeschrieben sind. Stellen Sie ein Gesuch frühzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beachten Sie: Es werden immer alle Ihre Leistungen angeschaut. Es kann deshalb sein, dass eine Anrechnung nicht nur positiv erfolgt, sondern dass je nachdem auch Fehlversuche angerechnet und übernommen werden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie auf eine Anrechnung verzichten und an der MNF bei Null starten. Für Studierende, die von der ETH Zürich kommen gilt, dass die Teilprüfungen der Basisprüfungen betrachtet werden und Fehlversuche relevant sein können, obwohl die Basisprüfung insgesamt bestanden wurde.
Wenn Sie sicher sind, dass es mit den ausstehenden ECTS Credits reichen wird, können Sie sich für das folgende Semester bei der online Semestereinschreibung mittels eines Studiengangswechsels für den Master einschreiben. Wenn Sie unsicher sind, belassen Sie die Einschreibung für das nächste Semester besser noch auf dem Bachelorstudiengang. Negative Konsequenzen müssen Sie nicht befürchten. Falls Sie den Bachelorabschluss doch nicht schaffen sollten bzw. wenn dieser bis zum Ende der 4. Woche der Veranstaltungszeit des folgenden Semesters nicht in Ihrer Akte eingetragen ist, werden Sie von der Kanzlei der Universität automatisch wieder in den Bachelorstudiengang eingestuft. Falls Sie im anderen Fall noch im Bachelorstudium eingeschrieben sind, aber alle Leistungen für den Abschluss erfüllt haben, können Sie trotzdem normal weiter studieren und mit den Modulen des Masterstudiums beginnen.
Es ist erlaubt, bis zu 30 ECTS Credits vom Bachelor- ins Masterstudium zu übertragen, falls diese Leistungen für den Master anrechenbar sind und für den Bachelorabschluss nicht benötigt werden.
Mit der Masterarbeit darf auf alle Fälle erst begonnen werden, wenn der Bachelorabschluss vorliegt.
Abschlussanträge werden von der Studienkommission der MNF monatlich am 1. Arbeitstag validiert und die Abschlussdokumente tragen das Datum der entsprechenden Validierung. Abschlussanträge müssen bis 1 Woche vor einer Validierung bei uns eingetroffen sein, damit sie für die nächste Sitzung traktandiert werden können. Falls Sie ein fakultätsfremdes Minor-Studienprogramm abschliessen, ist die Frist 2 Wochen vor der nächsten Validierung.
Falls Sie nach dem Bachelorabschluss nicht an der UZH weiter studieren oder wenn Sie das Masterstudium abgeschlossen haben, müssen Sie sich für das folgende Semester nicht mehr immatrikulieren, wenn Sie alle Leistungen, inkl. Abgabe der Masterarbeit und der Masterprüfung, bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abgeschlossen haben. Wenn dieser Termin nicht eingehalten werden kann, ist eine weitere Semestereinschreibung nötig. Wenn Ihr Abschlussantrag verarbeitet ist, erhalten Sie automatisch eine vorläufige Bestätigung. Je nach Abgabezeitpunkt des Abschlussantrages kann es einige Wochen dauern, bis Sie die Abschlussdokumente erhalten.
Den Prüfungsplan mit den Daten der schriftlichen Prüfungen der Grundstudiumsmodule aller Studienprogramme finden Sie unter Prüfungen.
Der Prüfungsplan wird jeweils im Frühsommer für die beiden folgendenden Semester inkl. der Repetitionsprüfungen publiziert.
Informationen zu den Prüfungen/Leistungsnachweisen für Module der höheren Semester sind im online Vorlesungsverzeichnis oder auf der Homepage des anbietenden Fachs zu finden bzw. sie werden von den modulverantwortlichen Dozierenden am Anfang der Veranstaltung bekannt gegeben.
Für Prüfungen von Modulen von anderen Fakultäten der Universität gelten deren Prüfungsperioden, die von den Prüfungsperioden der MNF abweichen können. Das gilt auch für Prüfungen von Lerneinheiten der ETH Zürich, deren Prüfungssessionen jeweils im Januar/Februar und im August stattfinden. Achten Sie frühzeitig auf die Prüfungsdaten der Module, die Sie gebucht haben, um Überschneidungen zu vermeiden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Module aus unterschiedlichen Studienjahren im selben Semester belegen wollen.
Die Modulbuchung für das Herbstsemester beginnt ca. in der 2. Woche August. Die Module des Frühjahrsemesters können Sie ab der 2. Woche im Januar buchen. Die genauen Daten für die An- und Abmeldungen sind im online Vorlesungsverzeichnis bei jedem Modul aufgeführt.
Für normale, ganzsemestrige Veranstaltungen ist in der Regel der Anmeldeschluss am Sonntag der 3. Woche der Vorlesungszeit. Abmelden kann man sich bis am Sonntag der 10. Woche der Veranstaltungszeit. Für andere Module gelten spezielle Fristen. Achtung: Für einige Module gilt ein vorgezogener Anmeldeschluss am Sonntag eine Woche vor Beginn der Veranstaltungen. Orientieren Sie sich unbedingt frühzeitig im online Vorlesungsverzeichnis über die genauen An- und Abmeldedaten der Module, die Sie besuchen wollen. Die publizierten Fristen für die An- und Abmeldung sind verbindlich.
Die Fristen für die Reservation der Biologie-Blockkurse finden Sie auf der Homepage der Biologie.
Bei Modulen, die nicht online buchbar sind, steht im online Vorlesungsverzeichnis, wie und wo man sich anmelden kann.
Wer am Prüfungstag krank ist, muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Prüfung ein Gesuch um Abmeldung einreichen und ein Arztzeugnis beilegen.
Die Abmeldung erfolgt ab dem Herbstsemester 2018 über das Studierendenportal. Loggen Sie sich ein und wählen Sie die Kachel „Meine Anträge“ und dort „Abmeldung vom Leistungsnachweis“. Folgen Sie den Instruktionen, geben Sie alle nötigen Informationen ein und laden Sie das Arztzeugnis bzw. die Dokumente im pdf-Format (max. 20 MB) hoch. Im Studierendenportal können Sie auch sehen, wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Falls Sie für eine Prüfung direkt vom anbietenden Institut eingeladen wurden, z. B. für eine mündliche Mathematik-Prüfung, informieren Sie bitte zusätzlich die Stelle, von der die Einladung verschickt wurde. Das können Sie auch per E-Mail machen.
Falls Sie an einem Erstprüfungstermin krank waren, können Sie die Prüfung am Repetitionstermin ablegen, falls ein solcher angeboten wird. Dazu müssen Sie sich anmelden. Sie erhalten eine Benachrichtigung und ein Anmeldeformular. Die Benachrichtigungen werden jeweils Anfang März für die Modulprüfungen des Herbstsemesters und in der 2. Hälfte Juli für die Modulprüfungen des Frühjahrssemesters verschickt. Wenn Sie eine Prüfung nicht am Repetitionstermin nachholen wollen, müssen Sie das entsprechende Modul selber neu buchen, wenn es das nächste Mal angeboten wird.
Für Studierende der MNF werden die Leistungsausweise ungefähr in der 3. Woche März und in der 3. Woche Oktober erzeugt. Sie sind dann im Studierendenportal abrufbar. Diese Daten sind so gewählt, dass die Resultate der Modulprüfungen der MNF auf den Leistungsausweisen der Studierenden der MNF vorhanden sind. Die Leistungsausweise von Studierenden anderer Fakultäten werden z. T. früher erzeugt. Daher ist es möglich, dass auf diesen Leistungsausweisen die Resultate von Modulen der MNF fehlen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall nur beim Studiendekanat, wenn Ihre Resultate Ende März bzw. Ende Oktober noch nicht in Ihrer online Leistungsübersicht sichtbar sind. Wenn Sie die auf dem Leistungsausweis fehlenden Resultate online sehen, werden sie auf dem nächsten Leistungsausweis vorhanden sein.
Falls Sie sich korrekt bei der ETH Zürich als Fachstudierende/Fachstudierender registriert haben, werden die Resultate der Lerneinheiten, die Sie dort besucht haben, automatisch an die Universität Zürich geliefert. Nach der Notenfreigabe an der ETH dauert es einige Tage bis die Resultate in Ihrer online Leistungsübersicht sichtbar sind.
Zum Thema Koordination von Studium und Rekrutenschule gibt es ein Merkblatt mit allgemeinen Informationen - siehe Militärdienst. Falls Sie während der Vorlesungszeit für einen Wiederholungskurs aufgeboten werden oder wenn sich der WK mit Prüfungen bzw. der Prüfungsvorbereitung überschneidet, können Sie ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen. Auf dem Merkblatt finden Sie Informationen, wie Sie vorgehen müssen. Die Vorgehensweise für den Zivildienst ist analog, nur dass dafür kein Formular zur Verfügung steht. Stellen Sie in diesem Fall ein schriftliches Gesuch und gehen Sie dann gleich vor, wie im Merkblatt beschrieben.