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Alle nicht-professoralen Mitglieder der UZH werden vier Ständen zugeordnet. Diese haben weitreichende Mitbestimmungsrechte auf allen Ebenen, von den Instituten bis zum Universitätsrat. Die Wahrnehmung dieser Rechte wird durch vier unabhängige Standesorganisationen organisiert. Das Mitbestimmungsrecht ist an die Standeszugehörigkeit gebunden, aber unabhängig von der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Standesorganisation.
Die vier Stände der UZH sind:
Zum Stand Studierende (S) gehören an der UZH immatrikulierte
Ihre Interessen werden vertreten durch den VSUZH - Verband Studierende der Universität Zürich.
Zum Stand Wissenschaftlicher Nachwuchs (WNW) gehören
Ihre Interessen werden vertreten durch dieVAUZ – Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich.
Zum Stand Fortgeschrittene Forschende und Lehrende (FFL) gehören
Ihre Interessen werden vertreten durch die VFFL – Vereinigung der Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden der Universität Zürich.
Der Stand des Administrativen und technischen Personals (ATP) setzt sich aus den Personen zusammen, die an der Universität angestellt und in der Regel nicht in Forschung und Lehre tätig sind. (§10e Abs. 1 UniO). Dazu gehören:
Ihre Interessen werden vertreten durch dieV-ATP – Vereinigung des administrativen und technischen Personals der Universität Zürich.