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Prüfungen

Wann finden Modulprüfungen und Repetitionsprüfungen statt?

Die Prüfungen der Module des Herbstsemesters finden in den Kalenderwochen (KW) 51 und 2 bis 6 statt. Die Prüfungen der Module des Frühjahrssemesters in den KW 22 bis 28. Die Repetitionsprüfungen sind an keine Prüfungsperioden gebunden. Sie finden aber in der Regel in den KW 35, 36 und 37 statt.

Den Prüfungsplan mit den Daten der schriftlichen Prüfungen der Grundstudiumsmodule aller Studienprogramme finden Sie unter Prüfungen.

Der Prüfungsplan wird jeweils im Frühsommer für die beiden folgendenden Semester inkl. der Repetitionsprüfungen publiziert.

Informationen zu den Prüfungen/Leistungsnachweisen für Module der höheren Semester sind im online Vorlesungsverzeichnis oder auf der Homepage des anbietenden Fachs zu finden bzw. sie werden von den modulverantwortlichen Dozierenden am Anfang der Veranstaltung bekannt gegeben.

Für Prüfungen von Modulen von anderen Fakultäten der Universität gelten deren Prüfungsperioden, die von den Prüfungsperioden der MNF abweichen können. Das gilt auch für Prüfungen von Lerneinheiten der ETH Zürich, deren Prüfungssessionen jeweils im Januar/Februar und im August stattfinden. Achten Sie frühzeitig auf die Prüfungsdaten der Module, die Sie gebucht haben, um Überschneidungen zu vermeiden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Module aus unterschiedlichen Studienjahren im selben Semester belegen wollen.

Kann ich meine Prüfungen auf den Wiederholungstermin verschieben

Studierende auf der Bachelorstufe können für ausgewählte Module die Prüfung vom Erst- auf den Repetitionstermin verschieben, falls sie das Studium im betreffenden Programm im Herbstsemester 2021 oder später aufgenommen haben. Informationen dazu finden sie auf  https://www.mnf.uzh.ch/de/studium/pruefungen.html

Ich kann eine Prüfung wegen Krankheit nicht ablegen. Was muss ich tun?

Wer am Prüfungstag krank ist, muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Prüfung ein Gesuch um Abmeldung einreichen und ein Arztzeugnis beilegen.

Die Abmeldung erfolgt über das Studierendenportal. Loggen Sie sich ein und wählen Sie die Kachel «Meine Anträge» und dort «Abmeldung vom Leistungsnachweis». Folgen Sie den Instruktionen, geben Sie alle nötigen Informationen ein und laden Sie das Arztzeugnis bzw. die Dokumente im pdf-Format (max. 20 MB) hoch. Im Studierendenportal können Sie auch sehen, wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Falls Sie für eine Prüfung direkt vom anbietenden Institut eingeladen wurden, z. B. für eine mündliche Mathematik-Prüfung, informieren Sie bitte zusätzlich die Stelle, von der die Einladung verschickt wurde. Das können Sie auch per E-Mail machen.

Falls Sie an einem Erstprüfungstermin krank waren, können Sie die Prüfung am Repetitionstermin ablegen, falls ein solcher angeboten wird. Dazu müssen Sie sich anmelden. Für die meisten Module können Sie das über das Studierendenportal machen. Beachten Sie die Fristen, die Sie im Vorlesungsverzeichnis bei jedem Modul unter dem Punkt Organisation finden. Falls es keine Anmeldung über das Studierendenportal gibt, werden Sie vom anbietenden Institut per Mail informiert. Das ist insbesondere bei Modulen der höheren Semester der Bachelorstufe und brei Modulen der Masterstufe der Fall.

Wenn Sie eine Prüfung nicht am Repetitionstermin nachholen wollen, müssen Sie das entsprechende Modul selber neu buchen, wenn es das nächste Mal angeboten wird.

Kann ich mich von Prüfungen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Todesfalls in der Familie abmelden?

Dies ist ein triftiger Grund und Sie dürfen sich von der Prüfung abmelden. Bitte gehen Sie genauso vor wie bei der Abmeldung von der Prüfung im Falle Ihrer eigenen Krankheit und fügen Sie, falls vorhanden, Belege bei.

Ich bin am Prüfungstermin wegen eines Austauschsemesters oder wegen Feldarbeit nicht an der UZH. Kann ich Prüfungen verschieben?

In solchen Fällen können Sie die Prüfungen am Repetitionstermin ablegen. Die Abmeldung erfolgt über das Studierendenportal. Bitte gehen Sie genauso vor wie bei der Abmeldung von einer Prüfung im Falle von Krankheit und fügen Sie, falls vorhanden, Belege bei oder geben Sie bei den Bemerkungen an, dass der Grund für die Abmeldung Studierendenmobilität etc. ist.