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Faculty of Science

Ausschluss vom Studium

Ich habe ein Pflichtmodul eines meiner Studienprogramme 2x nicht bestanden. Was passiert nun?


Wenn Sie ein Pflichtmodul eines ihres Studienprogramms (Major und/oder Minor) 2x nicht bestanden haben, werden Sie in allen Studienprogrammen gesperrt, bei denen das betreffende Modul ein Pflichtmodul ist. Weiterhin gibt es im Anhang zum allgemeinen Teil der Studienordnung eine Äquivalenzliste mit Modulen die bezüglich Fehlversuchen äquivalent sind. Auch in Studienprogrammen, bei denen ein äquivalentes Modul ein Pflichtmodul ist, werden Sie eine Fachsperre erhalten. Die Fachsperren treten bei der nächst möglichen Semestereinschreibung in Kraft. Dann müssen Sie bei der Einschreibung das Programm wechseln, sonst werden sie von der Universität exmatrikuliert. Bis zur nächstmoglichen Semestereinschreibung können Sie weiterhin Module, auch solche eines anderen Programms, unter ihrer alten Einschreibung besuchen, falls das für Sie Sinn macht.
Die Fachsperren sehen Sie zuerst im Studierendenportal. Das ist jeweils Anfang März, Mitte Juli und Anfang Oktober der Fall. Das rechtlich verbindliche Dokument ist der Leistungsausweis, den Sie 2x im Jahr im Portal erhalten. Aufgrund dieses Dokumentes können Sie eine schriftliche Einsprache gegen den Ausschluss beim Studiendekanat einreichen. Falls Sie das nicht machen, erhalten sie 40 Tage nachdem der Leitungsausweis im Portal zur Verfügung steht, eine Ausschlussverfügung der Universität und der Ausschluss bzw. die Fachsperren sind endgültig.
Gemäss Rechtsmittelbelehrung auf dem Leistungsausweis haben Sie nach Erhalt des Leistungsausweises 30 Tage Zeit um eine schriftliche Einsprache beim Studiendekanat einzureichen. Falls die Einsprache abgelehnt wird, haben sie wiederum 30 Tage nach Erhalt der Antwort Zeit um einen Rekurs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen  einzureichen. Einsprachen und Rekurse haben aufschiebende Wirkung. Sie können also in dieser Zeit weiterhin Module besuchen und Prüfungen ablegen.