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Wenn Sie bereits früher an einer anderen Universität studiert und ECTS Credits erworben haben, können Sie ein Gesuch um Anrechnung von Leistungen stellen. Leistungen werden nicht automatisch übernommen. Das Gesuch können Sie per E-Mail bei der zuständigen Stelle des Studiendekanats einreichen (gesuche@mnf.uzh.ch) und Sie müssen vollständige und lückenlose Leistungsausweise und ggf. Inhaltsbeschreibungen beilegen. Das Gesuch können Sie stellen, sobald Sie an der Universität fertig eingeschrieben sind. Das Gesuch muss innerhalb des 1. Studiensemesters eingereicht werden. Nachher können keine Leistungen mehr angerechnet werden. Es können nur Leistungen angerechnet werden, die nicht bereits für einen Studienabschluss verwendet wurden.
Beachten Sie: Es werden immer alle Ihre Leistungen angeschaut. Es kann deshalb sein, dass eine Anrechnung nicht nur positiv erfolgt, sondern dass je nachdem auch Fehlversuche angerechnet und übernommen werden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie auf eine Anrechnung verzichten und an der MNF bei Null starten. Für Studierende, die von der ETH Zürich kommen gilt, dass die Teilprüfungen der Basisprüfungen betrachtet werden und Fehlversuche relevant sein können, obwohl die Basisprüfung insgesamt bestanden wurde.
Aus dem Studium der Human- Zahn- und Veterinärmedizin können keine Leistungen angerechnet werden.